09.09.2024
Fit für die E-Rechnung oder Wettlauf mit der Zeit? - Ab 01.01.25 gilt die gesetzliche Pflicht E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten!
Heute unterrichten wir sie zu den gesetzlichen Änderungen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes 2024 zum Thema elektronische Rechnungen.
Nachdem die E-Rechnungspflicht bei der Zusammenarbeit mit Behörden in Deutschland größtenteils umgesetzt ist, folgt jetzt die Umsetzung im Bereich B2B. Was wird sich hier für Sie ändern?
Elektronische Rechnungen sind per Gesetz ab dem 01.01.25 Rechnungen, welche die CEN-Norm EN 16931 erfüllen. Diese Norm wird von den Formaten ZUGFeRD (ab Version 2) und XRechnung erfüllt. Eine reine PDF-Rechnung ist keine elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzes. Für den Rechnungsversand gelten folgende Übergangsregelungen:
- ab 2025 dürfen nicht elektronische Rechnungen nur noch mit Zustimmung des Rechnungsempfängers versendet werden (Ausnahme Rechnungsaussteller mit Jahresumsatz < 800.000 €)
- ab 2027 müssen elektronische Rechnungen versendet werden (Ausnahme Rechnungsaussteller mit Jahresumsatz < 800.000 €)
- ab 2028 entfällt die Ausnahme für Rechnungsaussteller mit Jahresumsatz < 800.000 €
Sind Sie schon auf den zukünftig notwendigen Prozess beim Rechnungsausgang und - empfang vorbereitet?
Welche Lösung bietet die cortility für den Rechnungsausgang?
Die cortility gmbh hat sich bereits vor Jahren dem Thema des elektronischen Rechnungsversands angenommen und eine E-Invoicing Lösung entwickelt. Zahlreiche Kunden haben unsere Lösung bereits im Einsatz. Die cortility E-Invoicing Lösung ermöglicht es Unternehmen ausgehende SAP SD Rechnungen (und SAP IS-U Rechnungen) in elektronische Rechnungen, im Sinne des Gesetzes, zu konvertieren, um Anlagen zu erweitern und zu versenden. Sie unterstützt sowohl ZUGFeRD als auch XRechnung. Der Versand kann über unterschiedliche Technologien wie beispielsweise E-Mail oder per SOAP-Protokoll erfolgen. Sie ist die ideale Lösung um ausgehende SAP Rechnungen elektronisch zu versenden.
Welche Lösung bietet die cortility für den Rechnungseingang?
Die Anforderung im Rechnungsempfang durch die neue gesetzliche Regelung, können Sie mit Hilfe des cortility Invoice Mail Produktes (CIM) abdecken. Ihr Mailpostfach wird für den Empfang von elektronischen Rechnungen fit gemacht. Wir unterstützen sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD und können die Rechnungen in ihr SAP-System einspielen.
Über die gesetzliche Anforderung hinaus, können die cortility Experten Sie zusätzlich mit einem flexiblen Workflow beim Eingang von Rechnungen unterstützen. Sollten Sie hier Bedarf haben, ist der cortility Eingangsrechnungsworkflow (ERW) das richtige Produkt für Sie. CIM kann nahtlos in den ERW einliefern. Hier haben Sie die Möglichkeit einen auf Sie zugeschnitten Workflow auszuführen. Komplexe Freigabeprozesse, Doppelimport-Prüfung, Kontierung, Zahlungsfreigaben, Fälligkeitsagent, zusätzliche Archivierungen und vieles mehr ist bereits im Standard enthalten und kann direkt im BPM-Modell für sie individuell ausgeprägt werden.
Ein Tipp zum Schluss: "Treten Sie schon jetzt mit Ihren Debitoren / Kreditoren in Kontakt und klären Sie, wer ab 2025 elektronische Rechnungen versenden bzw. empfangen möchte.“